Die Standesbezeichnung Ingenieur

Der Titel „Ingenieur“ wird in Österreich auf Basis des Ingenieurgesetzes 2017 (BGBl. I Nr. 23/2017) verliehen, womit eine klare Aufwertung gemäß nationalem Qualifikationsrahmen auf das Niveau NQR 6 erfolgte (entspricht der hochschulischen Qualifikation eines Bachelors). Eine weitere positive Veränderung ist, dass der Ingenieurtitel nun auch im europäischen Ausland besser eingeschätzt werden kann und Ihnen somit bei Bewerbungen und internationelen Projektausschreibungen im In- und Ausland behilflich ist.
 
Antragsteller, die die Reifeprüfung an einer inländischen HTL abgelegt haben, erlangen die Voraussetzungen zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur", wenn sie eine mindestens 3-jährige Praxis absolviert haben. Diese Praxis muss gehobene fachbezogene Tätigkeiten umfassen, nach Abschluss der HTL-Ausbildung absolviert worden sein und ist in einem Tätigkeitsbericht ausführlich zu beschreiben.
 
Die Standesbezeichnung "Ingenieur" wird vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) nach einem positiv abgeschlossenen Fachgespräch vor einer Zertifizierungskommission verliehen.
 
Das Online-Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich.
 
Dem Antrag sind neben dem Reife- und Diplomprüfungszeugnis der Rosensteingasse Nachweise zur Berufspraxis beizulegen (z.B. Dienstzeugnis, Sozialversicherungsauszug). Für das Zertifizierungsverfahren ist eine Taxe von 383 Euro (Stand 2020) zu entrichten. Sollte das Fachgespräch wiederholt werden müssen, fallen zusätzliche Gebühren an. Bei Fragen steht in jedem Bundesland ein Ansprechpartner der WKÖ zur Verfügung.

Wir wünschen viel Erfolg und hoffen auf viele weitere Chemie Ingenieure und Ingenieurinnen!

Letzte Änderung am: 29.11.2020

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